Betreuungspauschale:
Für die Bewohner einer betreuten Wohnanlage schließt dies eine Betreuungssprechstunde, das Organisieren von kulturellen und geselligen Freizeitangeboten sowie die Information der Bewohner über diese Angebote ein.
Pauschale für Erledigung der Einzugsformalitäten:
Diese Leistung kann von allen Kunden bei Einzug in Anspruch genommen werden. Sie beinhaltet die Ummeldung bei Banken und Behörden und ähnliche mit dem Umzug in Verbindung stehende Tätigkeiten.
Notrufbereitschaft (exklusive des Einsatzes vor Ort):
Diese Leistung enthält den Anschluss an eine Zentrale, die rund um die Uhr Notrufe entgegennimmt und Notfallmaßnahmen einleitet. Der Einsatz des Pflegedienstes vor Ort wird gesondert berechnet.
Bereitstellung des täglichen Mittagessens (ohne Getränke) und Darreichung des täglichen Mittagessens:
Die Lieferung einer warmen Mittagsmahlzeit in die Wohnung. Der Speiseplan wird eine Woche im Voraus verteilt. Es ist möglich, zwischen Vollkost, Diabetes-Diätkost und Schonkost zu wählen. Auch eine Nachspeise ist eingeschlossen. Bei Abwesenheit können die Kosten nur erstattet werden ab dem 3. Werktag nach Ankündigung der Abwesenheit.
Büroservice:
Diese Leistung wird durch kaufmännisch ausgebildete Mitarbeiter erbracht. Die Art der Leistung richtet sich nach den Bedürfnissen der Leistungsempfänger. Die Leistung kann zum Beispiel bestehen aus dem Sichten und Ordnen aller Unterlagen wie Rentenbescheide, Versicherungsunterlagen etc., Schriftverkehr mit Banken, Behörden, Institutionen, Angehörigen, aus dem Stellen von Anträgen bei Behörden etc.
Notrufeinsatz:
Wenn ein Notruf ausgelöst wird und entweder der Bewohner nicht telefonisch zu erreichen ist oder telefonisch besprochen wird, dass Hilfe vor Ort geleistet werden muss, dann kommt eine Pflegekraft in die Wohnung, leistet Hilfe und veranlasst gegebenenfalls weitere Maßnahmen.
Versorgung des Haushaltes bei Krankenhausaufenthalt:
Je nach Bedarf wird der Briefkasten geleert, die Blumen gegossen, der Kühlschrank kontrolliert, gelüftet etc. Nicht eingeschlossen ist das Nachbringen von Wäsche und anderen Dingen ins Krankenhaus. Diese Leistung kann analog zu Begleitdiensten in Anspruch genommen werden.
Versorgung bei vorübergehender Krankheit:
Diese Leistung kann kurzfristig angewählt werden. Eine Pflegekraft macht je nach Vereinbarung einen oder zwei Hausbesuche täglich, bei denen sie je nach Bedarf pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringt, Sie berät, den Arzt über Ihr Befinden informiert und / oder weitere Maßnahmen einleitet.
Bügeln:
Die Wäsche wird nach Absprache in der Wohnung oder in einem unserer Wirtschaftsräume gebügelt.
Wäsche waschen und trocknen:
Diese Leistung beinhaltet das Waschen einer Maschinenfüllung Wäsche. Die Wäsche wird nach Absprache in der Wohnung oder im Waschkeller gewaschen und getrocknet
Bargeldverwaltung:
Diese Leistung umfasst sowohl das monatliche Abholen von Bargeld von der Bank als auch die Auszahlung von Einzelbeträgen gegen anfallende Rechnungen.
Grundreinigung der Wohnung:
Dies umfasst die allgemeine Reinigung der Fußböden und des Sanitärbereiches. Bei einem zweiten Antragsteller wird von 0,5 Stunden Mehraufwand pro Woche ausgegangen.
Hilfe bei der Organisation des wöchentlichen Einkaufs:
Diese Leistung enthält das Kontrollieren der Vorräte sowie das Erstellen von Einkaufszetteln zusammen mit dem Leistungsempfänger.
Hausmeisterservice:
Diese Leistung umfasst die Ausführung von kleinen technischen Hilfsdiensten und Handwerkerleistungen in der Wohnung sowie an Einrichtungsgegenständen (etwa das Transportieren, Aufbauen und Abbauen von Möbeln, das Aufhängen oder Abhängen von Gardinen und Spiegeln, kleine Reparaturen)
Medizinisches Management:
Diese Leistung wird durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht. Sie beinhaltet die Hilfe bei der Beschaffung von Medikamenten sowie die Unterstützung beim Kontakt mit Ärzten. Nicht eingeschlossen sind Begleitdienste zu Ärzten bzw. die Anwesenheit einer Pflegekraft beim Hausbesuch des Arztes.
Bargeldverteilung:
Diese Leistung beinhaltet das Abholen von Bargeld von der Bank einmal monatlich sowie die Auszahlung gegen Quittung.
Begleitdienst durch Pflegekraft / Bürokraft:
Eine Bürokraft ist eine kaufmännisch ausgebildete Mitarbeiterin, eine Pflegekraft ist eine Krankenschwester, Altenpflegerin, Krankenpflegehelferin oder Arzthelferin.
Begleitdienst durch sonstige Kraft:
Die Begleitperson ist eine von uns geschulte Mitarbeiter/in.
Kontrollanruf:
Zu einer vereinbarten Tageszeit erkundigt sich unsere Servicemitarbeiterin nach Ihrem Wohlbefinden. Sollten Sie nicht erreichbar sein, leiten wir Maßnahmen ein um zu klären, ob Sie Hilfe benötigen. Die Durchführung dieser Maßnahmen sind nicht Bestandteil der o. g. Leistung.
Zusatzreinigungspaket:
Diese Leistung kann auch unabhängig von der Grundreinigung gewählt werden und umfasst das Säubern des Balkons, das Abwischen von Möbeln und Türen, das gründliche Reinigen des Sanitärbereiches sowie des Kühlschrankes. Die Leistung kann monatlich oder vierteljährlich in Anspruch genommen werden. Bei einem zweiten Antragsteller wird von 0,5 Stunden Mehraufwand pro Einsatz ausgegangen.